Viele Stürze und Verkehrsunfälle mit dem Fahrrad entstehen durch Mängel an wichtigen Einrichtungen.
Für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben:
(darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein)
Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter
Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter, [§ 67 StVZO]
Hinweis:
Bei Rennrädern bis zu 11 Kilogramm Gewicht brauchen Scheinwerfer und Schlußleuchte ausnahmsweise nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein, sondern dürfen mitgeführt werden!