Verkehrsssicherheit

Viele Stürze und Verkehrsunfälle mit dem Fahrrad entstehen durch Mängel an wichtigen Einrichtungen.

Für die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben:

 

Hinweis:

Bei Rennrädern bis zu 11 Kilogramm Gewicht brauchen Scheinwerfer und Schlußleuchte ausnahmsweise nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein, sondern dürfen mitgeführt werden!

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