Beleuchtung

Die Beleuchtung am Fahrzeug dient zum "Sehen" und "Gesehen werden".

Sie muss bei allen Straßenverkehrsteilnehmer ständig funktionsfähig sein.

Fahrräder müssen nach der StVZO folgende Beleuchtungseinrichtungen haben:

Zur aktiven Beleuchtungsanlage gehören Scheinwerfer und Schlussleuchte. Sie werden entweder von einer Batterie (Akku) oder einem Dynamo gespeist, die Nennspannung beträgt 6 V.

Die Lampen werden parallel geschaltet, als einen der notwendigen Leiter wird der metallene Rahmen eingesetzt, als zweiten Leiter dient eine isolierte Kupferlitze.

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