Die Beleuchtung am Fahrzeug dient zum "Sehen" und "Gesehen werden".
Sie muss bei allen Straßenverkehrsteilnehmer ständig funktionsfähig sein.
Fahrräder müssen nach der StVZO folgende Beleuchtungseinrichtungen haben:
Zur aktiven Beleuchtungsanlage gehören Scheinwerfer und Schlussleuchte. Sie werden entweder von einer Batterie (Akku) oder einem Dynamo gespeist, die Nennspannung beträgt 6 V.
Die Lampen werden parallel geschaltet, als einen der notwendigen Leiter wird der metallene Rahmen eingesetzt, als zweiten Leiter dient eine isolierte Kupferlitze.